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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der „Event Agentur“  Hoffmann-Events , Taborstraße 64, 1020 Wien, (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Anbot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.

Die Angebote der Agentur sind freibleibend.

3. Event-Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.

4. Event-Leistung und Honorar

4.1. Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.3. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Agentur innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.

4.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.

5. Präsentation

Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7. Kündigung

7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.

7.2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von der Agentur ausgeschlossen ist.

7.3. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

7.4. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.

8. Haftung

8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

8.5. Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

9. Zahlungskonditionen

9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von zwölf (12) Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart.

9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9.3. Faktura / Anzahlung: 50% voraus bei Auftrag zum Ausgleich der Vorlaufkosten und 50% der variablen Kosten, nach Leistung.

9.4. Aufträge / Projekte mit einer Angebotssumme bis € 5.000,00 werden zu 100% im Voraus fakturiert.

9.5. Stornobedingungen; Bei Stornierung (Zurückziehung) der vereinbarten Veranstaltung hat der Kunde (Auftraggeber) an den Veranstalter (Vertragspartner / Eventagentur)  folgende Stornogebühren zu bezahlen:

9.5.1. Ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes (inkl. MwSt).

9.5.2. Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 30 % der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

11. Anzuwendenendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

12. Gerichtsstand – Wien

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

13. Nebenschaden / Schriftform

13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

Stand 10. Oktober 2018

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